Haushaltsnahe Dienstleistungen

„Unter haushaltsnahen Dienstleistungen werden Dienstleistungen verstanden, die üblicherweise zur Versorgung in einem Privathaushalt erbracht werden, wie Reinigungs- und Ordnungsarbeiten, Verpflegung, auch im Falle ernährungsbezogener Krankheiten, Lebensmittelbevorratung sowie Wäsche- und Blumenpflege. Auch die Erledigung des Wocheneinkaufs, Fahrdienste zum Arzt und andere Termine sowie Botengänge z. B. zur Apotheke fallen darunter. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind handwerkliche Tätigkeiten, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden oder die keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben. Tätigkeiten wie Gartenarbeiten und Schneeräumen sind ebenfalls keine haushaltsnahen Dienstleistungen.“

Nach oben scrollen