Häufig gestellte Fragen

Was ist der Entlastungsbetrag ?

Im elften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45 b SGB XI) ist festgeschrieben, dass alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich haben. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Sachleistung, die nicht auf das Pflegegeld oder andere Leistungen angerechnet wird. Die Höhe des Entlastungsbetrages ist für alle Pflegegrade gleich. Nicht genutzte Entlastungsleistungsbeträge eines Monats können angespart werden und summieren sich bei der Pflegekasse. Diese können später vollumfänglich genutzt werden. Der Anspruch auf nicht genutzte Beträge verfällt in der Regel erst zum 30. Juni des Folgejahres.

Wie wie erfahre ich mein aktuelles Guthaben vom Entlastungbetrag ?

Ihr aktuelles Guthaben vüm Entlastungsbetrag kann Ihre Pflegekasse Ihnen telefonisch mitteilen. Bitte wenden Sie sich hierfür bei Ihrer/Ihrem persönlichen Ansprechpartner/in

Wie viele Stunden im Monat kann ich über den Entlastungsbetrag abrechnen?

Es stehen Ihnen regulär 125€ (ohne Budget) im Monat zur Verfügung. Bei unserem Stundensatz von xx,xx€ und der Anfahrtspauschale von xx,xx€ pro Einsatz kann man sich die Einsätze individuell zusammensetzen. Wir unterstützen Sie dabei gerne!

Gibt es eine Vertragsbindung ?

Nein, unsere Kunden sind nicht vertraglich gebunden. Das bedeutet, Sie können auf Wunsch jederzeit die Zusammenarbeit mit uns beenden.

Wie funktioniert die Abrechnung über die Kassen?

Die Abrechnung für gesetzlich Versicherte wickeln wir direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab, Sie haben somit kein Handlungsbedarf. Privatversicherte bekommen von uns eine Rechnung zur Weiterleitung an die zuständige Pflegekasse. 

Arbeiten Sie mit geschulten Personal?

Ja, unsere Alltags Helferinnen sind mindestens zum Pflegehelfer nach § 45 b und c SGB XI qualifiziert. Damit stellen wir eine qualitativ hochwertige Betreuung sicher.

Nach oben scrollen