Impressum
Inhaber: Tarek Ammura
Unternehmen: Hauswirtschaftsdienst Ammura
Adresse:
Spicherenstr. 10, 81667 München
Kontakt:
Telefon: +49 15566422214
E-Mail: info@hw-ammura.de
Umsatzsteuer-ID:
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Aufsichtsbehörde:
Bayerisches Landesamt für Pflege
Mildred-Scheel-Str. 4, 92224 Amberg
www.lfp.bayern.de
Name und Sitz des Versicherers:
Versicherer: AXA Versicherung AG
Sitz: Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle:
2 / 4
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Hauswirtschaftsdienst Ammura, vertreten durch Helai und Tarek Ammura, Spicherenstr. 10, 81667 München, 0155-66422214, info@hw-ammura.de, (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über Dienstleistungen im Bereich Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen.
§2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Unterstützung im Haushalt: Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, Einkäufe, Kochen, Zubereitung von Mahlzeiten
(2) Organisation von Alltagsaufgaben, um das Leben im häuslichen Umfeld so selbstständig wie möglich zu gestalten
(3) Der Vertrag kommt durch die Abgabe der vertraglichen Unterlagen mit Unterschrift zustande.
(4) Es erfolgt keine medizinische Pflege im Sinne des SGB XI/XII. Bei pflegebedürftigen Personen dienen die Leistungen ausschließlich der Unterstützung im Haushalt.
§4 Preise, Entgelderhöhungen und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
(2) Eine Anpassung der Preise ist erlaubt, wenn sich die bisherigen Grundlagen für die Berechnung ändern und die neuen Preise im Verhältnis zur Leistung angemessen sind. Der Anbieter kann die Erhöhung einseitig bekannt geben, ohne dass eine Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Der Kunde muss über die genaue Höhe der Preiserhöhung spätestens 4 Wochen bevor die neuen Preise in Kraft treten schriftlich informiert werden.
(3) Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich direkt mit der Pflegekasse. Falls der Kunde privat versichert ist muss die Rechnung privat mit dem Hauswirtschaftsdienst Ammura beglichen werden. Die Rückerstattung erfolgt zwischen Kunde und privater Pflegekasse.
(4) Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10,00€ zu berechnen.
§5 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung wird zu den vereinbarten Terminen durchgeführt.
(2) Notwendige Reinigungsmittel und Geräte müssen vom Kunden gestellt werden.
§6 Terminabsagen / Stornierungen
(1) Terminabsagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
(2) Bei kurzfristigeren Absagen oder bei Nichtzustandekommen des Termins durch den Kunden behalten wir uns vor, den vollen Preis in Rechnung zu stellen.
(3) Sollte unser Mitarbeiter einen Termin nicht einhalten können (z. B. wegen Krankheit), wird der Kunde schnellstmöglich informiert. Ein Ersatztermin wird angeboten.
§7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz verursacht wurden.
(2) Für Schäden, die durch fehlerhafte oder ungeeignete Reinigungsmittel des Kunden entstehen, wird keine Haftung übernommen.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wert der vereinbarten Dienstleistung begrenzt.
§8 Datenschutz
(1) Personenbezogenen Daten werden vertraulich und ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
§9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien gekündigt werden.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person ist.
§11 Verbot der Abwerbung von Mitarbeitern
(1) Die Abwerbung sowie jede zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern, die im Rahmen von Dienstleistungsaufträgen für den Leistungserbringer tätig sind, ist unzulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung der Tätigkeit keinerlei Versuche zu unternehmen, eingesetzte oder zuvor eingesetzte Mitarbeiter des Leistungserbringers abzuwerben oder anderweitig – direkt oder über Dritte – zu beschäftigen.
(2) Der Auftraggeber erkennt diese Regelung als verbindlichen Bestandteil des Vertrages an. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung verpflichtet zum Schadensersatz.
(3) Im Falle eines Verstoßes gegen das Abwerbeverbot verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters. Der Auftraggeber erklärt, dass er diese Pauschale als angemessenen Ausgleich für den dem Leistungserbringer entstehenden Schaden akzeptiert.